Einen neuen Höhepunkt an Brutalität hat die Abschiebepraxis in Thüringen erreicht. Das machte der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. vor zwei Tagen in einer Presseerklärung bekannt. Das Bundesland wird seit Dezember 2014 von einer rot-rot-grünen Koalition unter Bodo Ramelow (Die Linke) regiert.
Nach Angaben des Flüchtlingsrats wurde am frühen Mittwochmorgen eine fünfköpfige albanische Familie aus Obermehler im Unstrut-Hainich-Kreis auseinandergerissen und der Vater mit einer seiner Töchter sofort abgeschoben.
Noch vor Morgengrauen, gegen fünf Uhr früh, drangen Polizisten mit einem Beamten der Ausländerbehörde in die Wohnung der Familie Musta ein. Als sie feststellten, dass die sechzehnjährige Tochter nicht anwesend war, entschieden Polizei und Behörde „spontan“ (wie es in der Presseerklärung heißt), „den Vater und die elfjährige Tochter Klavia abzuschieben“.
Die Mutter blieb verzweifelt zurück. Sie hat nun die behördliche Auflage, dem Amt bis zum Montag mitzuteilen, ob und wann die restliche Familie das Land „freiwillig“ verlässt. Andernfalls riskiert sie, ebenfalls bei Nacht und Nebel abgeschoben zu werden. Wie es in der Presseerklärung zu Recht heißt, wird dadurch „das Grundrecht auf Schutz der Familie und Kinderrechte grundlegend missachtet“.
Dabei ist dies keineswegs ein Einzelfall, bei dem in den letzten Wochen „massive Rechtsbrüche begangen wurden, um Menschen um jeden Preis mit staatlicher Gewalt aus dem Land zu bringen“, heißt es in der Presseerklärung.
Schon am 22. März sei die siebenjährige Sadija Miftari abgeschoben worden. Das kleine Mädchen, „das aufgrund von Kindeswohlgefährdung aus der Familie genommen und in einer Art Pflegefamilie untergebracht wurde“, sei von dort mitten in der Nacht abgeholt worden, um mit der leiblichen Familie gemeinsam nach Mazedonien abgeschoben zu werden.
Der Flüchtlingsrat „kritisiert die Abschiebepraxis in Thüringen auf das Schärfste“, heißt es in der Presseerklärung. „Wir sind entsetzt und schockiert über dieses gegen alle rechtlichen und moralischen Vorgaben verstoßende und skandalöse Vorgehen“, so Ellen Könneker vom Flüchtlingsrat.
Am Telefon berichtete Ellen Könneker der World Socialist Web Site: „Wir haben es hier mit einer ganz neuen Dimension zu tun: In Thüringen wird massiv abgeschoben, auch in Fällen, die ganz klar rechtswidrig gehandhabt werden.“
Im Falle des kleinen Mädchens habe die Behörde das Kind zuerst „wegen Gefährdung des Kindeswohls“ aus der Familie genommen, um es dann aus der Pflegefamilie wieder herauszureißen und mit derselben Familie abzuschieben, die man zuvor als Gefährdung für das Kindeswohl betrachtet hatte.
Verantwortlich für die Abschiebungen sind die Thüringer Landesregierung, ihr Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) und der thüringische Minister für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Dieter Lauinger (Bündnis 90/Die Grünen). Sie haben in der Flüchtlingspolitik seit einem halben Jahr die Abschiebungen systematisch hochgefahren.
Anfang 2016 brüstete sich Migrationsminister Lauinger damit, Thüringen habe im Jahr davor 460 Personen abgeschoben. Insgesamt seien sogar 1600 Menschen „wieder gegangen“, knapp 1200 davon jedoch angeblich „freiwillig“. Laut der Thüringer Allgemeinen hatte Lauinger im Januar die „zögerliche Haltung einiger Landkreise“ kritisiert, weil sie „keinerlei Abschiebebedarf“ angemeldet hatten, und die Landräte aufgefordert, „ihre Hausaufgaben [zu] erledigen“.
Wie „freiwillig“ diese Ausreise in den meisten Fällen erfolgt, wird an dem jüngsten Beispiel der abgeschobenen Familie deutlich: Die Mutter wird jetzt unter massiven Druck gesetzt, zusammen mit der sechzehnjährigen Tochter und einem dreizehnjährigen Jungen dem Vater nach Albanien nachzureisen. Sie kann sich aussuchen, ob sie „freiwillig“ geht oder riskiert, ebenfalls bei Nacht und Nebel abgeschoben zu werden.
Seit Ende letzten Jahres organisiert die von der Linkspartei geführte Landesregierung regelmäßig Massenabschiebungen. Bereits Ende 2015 schrieb die Thüringer Allgemeine: „Zuletzt waren bei mehreren, in der Nacht durchgeführten Massenabschiebungen fast 200 Menschen auf den Balkan zurückgeflogen worden. Betroffen waren vor allem Familien mit Kindern, die teilweise bereits etliche Jahre in Deutschland lebten.“
Die Organisation „Roma Thüringen“ beschrieb im Dezember die brutale Sammelabschiebung mehrerer Roma-Familien mit Kindern aus Erfurt nach Belgrad. „Die Betroffenen erwachten in der besagten Nacht dadurch, dass PolizistInnen plötzlich in ihrem Zimmer neben dem Bett standen und das Licht anschalteten. Sie hatten vorher weder geklingelt noch angeklopft. Den Menschen wurde außerdem das Telefon abgenommen, als sie Andere von ihrer Abschiebung benachrichtigen wollten. Damit wurde ihnen auch der Kontakt zu AnwältInnen verwehrt.“
Pro Asyl hat die Berliner Bundesregierung mehrfach aufgefordert, die Einstufung der Westbalkanstaaten, darunter Albanien, als „sichere Herkunftsländer“ insgesamt rückgängig zu machen. Solche Pauschalurteile über ganze Staaten – je nach politischem Gutdünken – seien mit verfassungsrechtlichen Vorgaben überhaupt nicht vereinbar. Einzelfallprüfungen würden umgangen und zahlreiche Menschen werden abgeschoben, die bisher durch die „Duldung“ davor geschützt waren.
Thüringen setzt diese Entscheidung der Bundesregierung mit besonderer Härte um, auch gegen Familien mit Kindern. Wie zynisch der grüne Landesminister dabei vorgeht, beweist ein Rückführungserlass, den Lauinger vor zwei Monaten auf der Website seines Ministeriums veröffentlichte.
Es handelt sich um eine Anweisung zur „Organisation und Durchführung von Abschiebungen“, die sich an die „Ausländerbehörden sowie die Thüringer Landespolizeidirektion“ richtet. Darin heißt es, laut Grundgesetz stehe „die Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung… bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen … [ist] das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist … Abschiebungen von Familien oder alleinerziehenden Elternteilen mit minderjährigen Kindern sind grundsätzlich so zu organisieren, dass der Abholungszeitpunkt nicht zwischen 21:00 Uhr und 5:30 Uhr des Folgetages liegt.“
Weiter heißt es, die Durchführung der Abschiebung sei so zu organisieren, dass minderjährige Kinder nicht „aus Schulen oder Kindertageseinrichtungen – zum Zwecke der gemeinsamen Abschiebung mit den Familienangehörigen – abgeholt werden. Sofern dies im Einzelfall ausnahmsweise unvermeidbar ist, soll die Abholung so erfolgen, dass die Mitschüler bzw. anderen Kinder in den Kindertageseinrichtungen nicht verängstigt werden …“
Bei Abschiebungen von Roma-Familien sei „mit Blick auf die Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen dieser Volksgruppe auf angemessene Sensibilität im Vollzug durch Ausländerbehörden und Vollzugsbeamte zu achten …“
Notorisch wurde im letzten Oktober auch der thüringische SPD-Vorsitzende Andreas Bausewein, der in einem „Offenen Brief“ an Bundeskanzlerin Merkel und Bodo Ramelow die Forderung aufstellte, Flüchtlingskinder vom Schulunterricht fernzuhalten.