Humboldt-Universität: IYSSE fordern Rücknahme der Stellungnahme für Baberowski

Nachdem Jörg Baberowski mit seiner Klage gegen den Bremer Asta gescheitert ist, fordern die International Youth and Students for Social Equality die Präsidentin der Humboldt-Universität, Sabine Kunst, in einem offenen Brief auf, ihre Unterstützungserklärung für den rechtsradikalen Professor zurückzunehmen.

Sehr geehrte Frau Professor Kunst,

am 1. Juni hat Professor Jörg Baberowski seinen Verbotsantrag gegen den Allgemeinen Studierendenausschuss (Asta) der Universität Bremen zurückgezogen. Er kam damit einer drohenden Niederlage beim Oberlandesgericht Köln zuvor, wo der Asta gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 15. März, das ihm bestimmte Äußerungen über Baberowski verbot, Revision eingelegt hatte.

Die Richter des OLG gaben in der mündlichen Verhandlung unmissverständlich zu erkennen, dass sie das erstinstanzliche Urteil aufheben würden. Mit dem Rückzug der Klage verhinderte Baberowski, dass dies in einem – für ihn verheerenden – schriftlichen Urteil festgehalten wird. Er muss aber die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, und das Urteil des Landgerichts Köln vom 15. März ist damit gegenstandslos.

Der Bremer Asta darf nun wieder erklären, „Baberowski verbreite erschreckend brutale gewaltverherrlichende Thesen, verharmlose das Anzünden und Belagern von Flüchtlingsunterkünften als natürliche Reaktion verärgerter Bürger, begegne Menschen mit blankem Hass, stehe für Rassismus und vertrete rechtsradikale Positionen“, wie die Frankfurter Rundschau und der Tagesspiegel schreiben. [1]

Das Präsidium und das Dekanat der Philosophischen Fakultät I der Humboldt-Universität haben sich im März in einer öffentlichen Stellungnahme [2] hinter Professor Jörg Baberowski gestellt. Sie stellen ihn als Opfer eines Angriffs auf die Freiheit der Wissenschaft dar, erklären Kritik an ihm für „inakzeptabel“ und drohen Kritikern mit Strafverfolgung.

Wir erwarten, dass Sie die Auffassung des Oberlandesgerichts akzeptieren, diese Stellungnahme umgehend öffentlich widerrufen und von der offiziellen Website der Humboldt-Universität entfernen. Sie stützt sich auf die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts vom 15. März, die mit dem Rückzug der Klage aufgehoben worden ist. Wir erwarten auch, dass Sie in Zukunft auf jede Einschüchterung und Benachteiligung von Studierenden verzichten, die die rechtsradikalen und gewaltverherrlichenden politischen Auffassungen von Jörg Baberowski kritisieren.

Dies ist umso notwendiger, als das OLG Köln ausdrücklich festgestellt hat, dass die Kritik des Bremer Asta kein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft war, sondern eine legitime Auseinandersetzung mit Baberowskis rechtsextremen politischen Ansichten. Der Historiker könne sich „nicht auf die Wissenschaftsfreiheit stützen, denn seine Äußerungen seien bei Diskussionen über umstrittene Fragen der Tagespolitik gefallen“, fasst die Frankfurter Rundschau die Haltung des Gerichts zusammen.

Die Vorsitzende Richterin des 15. Zivilsenats des OLG, Margarete Reske, erklärte in der mündlichen Verhandlung, Baberowski habe sich in einen Bereich begeben, in dem man sich unter der Überschrift „Öffentlicher Meinungskampf“ auch einer derart scharfen Kritik stellen müsse. Baberowski müsse zwar vor Falschzitaten geschützt werden, nicht jedoch vor scharfer Kritik.

Professor Andreas Fischer-Lescano, der das Zentrum für Europäische Rechtspolitik an der Universität Bremen leitet, bemerkt dazu in einem Gastbeitrag für den Weser-Kurier: „Das Gericht hat in der Berufungsverhandlung klargestellt, dass die Äußerungen der Studierenden selbstverständlich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.“ [3]

Auch den in der Stellungnahme des HU-Präsidiums erhobene Vorwurf, Baberowski sei „verfälschend und sinnentstellend“ zitiert und durch „aus dem Zusammenhang gerissene und damit unzutreffende Zitate […] in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt“ worden, hat das OLG explizit zurückgewiesen. Das Gericht sei der Meinung, dass „auch in den weggelassenen Passagen keine maßgebliche Relativierung der zitierten Äußerungen liegen könne“, sagte ein Justizsprecher der Frankfurter Rundschau.

So lehnte das OLG die Ansicht ab, Baberowski habe sich vom Einsatz gewaltsamen Mittel distanziert, als er auf einer Veranstaltung im Deutschen Historischen Museum sagte: „Und wenn man nicht bereit ist, Geiseln zu nehmen, Dörfer niederzubrennen und Menschen aufzuhängen und Furcht und Schrecken zu verbreiten, wie es die Terroristen tun, wenn man dazu nicht bereit ist, wird man eine solche Auseinandersetzung nicht gewinnen.“ Baberowski vertrete vielmehr die These, dass man Krieg gegen den Terror nur mit Gegenterror gewinnen könne, befand das OLG. Es halte die Aussage auch nicht für mehrdeutig, weil es gar nicht wisse, welche andere Bedeutung man der Äußerung beimessen könne.

Nach dem Ausgang des Verfahrens in Köln kann die Universitätsleitung nicht länger behaupten, sie schütze die Freiheit der Wissenschaft und verteidige einen Wissenschaftler gegen haltlose Verleumdungen, „dessen Integrität außer Zweifel steht“. Das OLG hat keinen Zweifel daran gelassen, dass die Kritik an Baberowski berechtigt und durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist. Es gehe darum „sicherzustellen, dass an der Universität das rassistische Vorurteil und die fremdenfeindliche Geste kritisiert werden dürfen“, bemerkt Rechtsprofessor Fischer-Lescano in dem bereits zitierten Kommentar.

Unter diesen Umständen ist die Verteidigung Baberowskis gegen Kritik gleichbedeutend mit der Verteidigung seiner rechtsextremen politischen Ansichten. Wir erwarten deshalb, dass die Universitätsleitung die Auffassung des OLG anerkennt und ihre Stellungnahme vom März in einer öffentlichen Erklärung zurücknimmt.

Wir schicken diesen Brief auch an alle Professoren, die die Stellungnahme des HU-Präsidiums unterzeichnet haben, und fordern sie auf, ihre Unterschrift zurückzuziehen. Nach Baberowskis Niederlage in der höchsten Berufungsinstanz ist es nicht mehr möglich, die Verteidigung seiner rechtsextremen Standpunkte mit falsch verstandener kollegialer Solidarität zu rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Wurm

Sprecher der IYSSE-Hochschulgruppe an der HU und Student am Institut für Geschichtswissenschaften (IfG)

Anmerkungen

1) Siehe: „HU-Professor unterliegt gegen den Bremer Asta“, Der Tagesspiegel 05.06.2017; „Bremer AStA besiegt Talkshow-Professor“, Frankfurter Rundschau 05.06.2017

2) „HU-Stellungnahme zum Urteil des Landgerichts Köln

3) Andreas Fischer-Lescano, „Gastkommentar zu Baberowskis Scheitern vor dem OLG Köln: Ein Sieg für den couragierten Asta“, Weser-Kurier 05.06.2017

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