Thüringer NSU-Ausschussbericht spricht von „gezielter Sabotage“ der Geheimdienste

Mitte Juli dieses Jahres legte der Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag zur Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) seinen Abschlussbericht vor. Die Abgeordneten erheben darin schwere Vorwürfe gegen die staatlichen Sicherheitsbehörden.

Bisher war das Verhalten der Geheimdienste und Justizbehörden gegenüber der rechtsterroristischen NSU meist mit Worten wie: Fehler, Inkompetenz, Behördenschlamperei, Versagen, Pannen, unglückliche Umstände, Aktenvernichtung aus Versehen und anderem mehr kommentiert worden.

Der ausführliche Bericht des Thüringer Landtags geht wesentlich weiter. Er spricht erstmals offen aus, dass das Verhalten der an der NSU-Fahndung beteiligten Behörden in Thüringen Anlass zum „Verdacht gezielter Sabotage“ gebe. Polizei, Verfassungsschutz und Justiz hätten bei der Fahndung nach dem Nationalsozialistischen Untergrund so wenig zusammengearbeitet, dass man nicht mehr von unglücklichen Umständen oder Pannen sprechen könne, sagte die Ausschussvorsitzende Dorothea Marx (SPD) in Erfurt.

Die Mordserie der Neonazi-Terrorzelle hätte nach Einschätzung des Untersuchungsausschusses verhindert werden können, wenn die Ermittlungsbehörden zuvor nicht ein derart gravierendes Fehlverhalten an den Tag gelegt hätten, sagte Marx weiter. Die mutmaßlichen Täter stammen aus Thüringen, daher trügen die thüringischen Behörden „eine besondere Verantwortung und eine besondere Schuld“.

Der Untersuchungsausschuss hatte im Februar 2012 seine Arbeit aufgenommen, nachdem der NSU im November 2011 aufgeflogen war. In knapp siebzig Sitzungen wurden mehr als hundert Zeugen gehört. Sein abschließender Bericht umfasst mehr als 1.800 Seiten und kann hier vollständig eingesehen werden.

Der Bericht aus Thüringen ist in mehrfacher Hinsicht von besonderer Bedeutung. Aus Jena, der zweitgrößten Stadt des Bundeslandes, stammten die mutmaßlichen Rechtsterroristen Böhnhardt, Mundlos und Beate Zschäpe. Hier traten alle drei in den 1990er Jahren der rechtsextremen Szene bei.

Vor allem aber wird in Thüringen wie in kaum einem anderen Bundesland deutlich, welche Rolle staatliche Stellen beim Aufbau dieser Szene spielten. Allein der V-Mann Tino Brandt hatte über mehr als sieben Jahre etwa 200.000 D-Mark vom Verfassungsschutz erhalten und nach eigenen Angaben fast vollständig in den Aufbau der Neonaziszene investiert. Und schließlich starben in Eisenach am 4. November 2011 Böhnhardt und Mundlos in einem Wohnmobil – angeblich durch gemeinschaftlichen Suizid.

An diesem Tag wurde bekannt, dass der NSU über dreizehn Jahre hinweg unerkannt mutmaßlich zehn Morde begangen, mindestens zwei Sprengstoffanschläge verübt und vierzehn Banken überfallen hat. Es ist auch bekannt, dass mindestens zwei Dutzend V-Leute der Geheimdienste im direkten Umfeld des NSU arbeiteten.

Über die Finanzierung der V-Leute flossen hohe Geldsummen in die rechtsextreme Szene. Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser engen Verbindung zwischen dem Rechtsterrorismus und den Geheimdiensten begann die Vernichtung von tausenden Geheimdienstakten. Polizeibeamte und Geheimdienstmitarbeiter, die als Zeugen vor Untersuchungsausschüssen und im Münchener NSU-Prozess geladen wurden, erhielten keine Aussageerlaubnis, verweigerten die Aussage oder konnten sich an nichts erinnern.

Der thüringische Untersuchungsausschuss trug dennoch Fakten zusammen, aus denen eine erdrückende Beweislage gegen die Ermittlungsbehörden sichtbar wird.

In Bezug auf das 1998 untergetauchte NSU-Trio heißt es im Bericht: „Die Geschichte der von 1998 bis 2003 von allen daran Beteiligten betriebenen bzw. nicht betriebenen Fahndung ist im Zusammenhang betrachtet ein einziges Desaster.“ Selbst wenn man den günstigsten Fall annehme, müsse man bei den beteiligten Verantwortlichen „schlichtes Desinteresse am Auffinden der drei Gesuchten im Vergleich zu anderen Aufgaben“ annehmen. Weiter heißt es dann: „Die Häufung falscher oder nicht getroffener Entscheidungen und die Nichtbeachtung einfacher Standards lassen aber auch den Verdacht gezielter Sabotage und des bewussten Hintertreibens eines Auffindens der Flüchtigen zu“ (alle Zitate auf S. 1582 des Berichts).

Besonders das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV) habe verhindert, dass das Trio aufgefunden wurde: „Mit der Zurückhaltung wichtiger Informationen [...] hat das TLfV zumindest mittelbar die Flüchtigen geschützt“, heißt es (S. 1584).

In mehreren Fällen seien auch V-Leute vom Verfassungsschutz vor einem Eingreifen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft geschützt worden. Im Fall von Tino Brandt sei „mindestens eine versuchte Einflussnahme auf ein [...] Ermittlungsverfahren [...] durch das TLfV zur Überzeugung des Ausschusses nachgewiesen“. Darüber hinaus sei der Ausschuss „zu dem Schluss gelangt, dass Tino Brandt von gegen ihn gerichteten Ermittlungsmaßnahmen – von wem auch immer – gewarnt worden ist und insoweit eine Strafvereitelung zu seinen Gunsten erfolgt ist“ (S. 1580).

„Auch bei dem überwiegenden Teil der anderen V-Männer und Gewährspersonen“ habe man feststellen müssen, „dass es sich um Straftäter handelte, die zum Teil auch während ihres Einsatzes Straftaten verübten“ (ebd.).

Der Thüringer Verfassungsschutz konnte besonders in den 1990er Jahren völlig ungestört und unkontrolliert agieren. Im Bericht heißt es: „Hinsichtlich der Dienst- und Fachaufsicht“ des Thüringer Innenministeriums gegenüber dem Verfassungsschutz müsse „zumindest bis zum Jahr 2000 konstatiert werden, dass diese faktisch nicht existiert hat“ (S. 1585).

Doch auch die Staatsanwaltschaft und das Thüringer Landeskriminalamt (TLKA) treffen schwere Vorwürfe. Ihr Verhalten habe dazu geführt, dass „immer nur sporadisch am Fall gearbeitet“ wurde.

Das LKA habe die Fahndung nach dem NSU-Trio der Zielfahndungseinheit und dem Verfassungsschutz überlassen. Außerdem habe es „in seiner Abteilung Staatsschutz pflichtwidrig weder die Ergebnisse und Erkenntnisse zusammengeführt, noch die erforderlichen Bewertungen vorgenommen“. Die Staatsanwaltschaft habe bei der Suche „ihre Sachleitungsbefugnis ebenfalls nur rudimentär ausgeübt und sich nur an Einzelmaßnahmen beteiligt“ (S. 1585).

Eine der brisantesten Aussagen des Berichts wurde in den ohnehin äußerst spärlichen Medienberichten nahezu vollständig ausgeblendet: Der Bericht stellt den angeblichen Suizid von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos in ihrem Wohnmobil in Eisenach am 4. November 2011 in Frage.

Die bisherige offizielle Version der Geschehnisse lautet etwa so: Nach einem Bankraub am Vormittag hätten sich beide auf der Flucht vor der Polizei in einem gemieteten Wohnmobil verschanzt. Nachdem dieses gegen Mittag von zwei Polizisten gefunden worden sei, habe Mundlos Böhnhardt erschossen, das Wohnmobil von innen in Brand gesetzt und dann sich selbst erschossen. Entgegen ihrer bisherigen Skrupellosigkeit und trotz eines umfangreichen Waffenarsenals im Wohnmobil hätten beide keinerlei Versuch gemacht, aus der Lage zu entkommen.

Als wesentlicher Nachweis für diese Version wurde bisher stets angegeben, in der Lunge von Mundlos habe man bei der Obduktion Ruß gefunden, den er eingeatmet habe, nachdem er das Wohnmobil in Brand gesteckt hatte; in der von Böhnhardt hingegen sei kein Ruß gefunden worden, da er bereits tot gewesen sei.

Wie der Thüringer Untersuchungsausschuss festgestellt hat, basiert diese Angabe einzig und allein auf der Behauptung eines vor Ort beteiligten Polizisten, der diese Auskunft telefonisch von der Rechtsmedizin erhalten haben will, – und laut Untersuchungsbericht entspricht sie nicht den Tatsachen. Der Ausschuss hat sich den Obduktionsbericht zukommen lassen, in dem es heißt, dass weder Böhnhardt noch Mundlos Ruß eingeatmet hätten, bevor sie starben.

Das werfe „klassischerweise die Frage auf, ob der Brand nicht erst nach dem Tod der beiden und damit von einem Dritten gelegt wurde, der damit auch als Täter für die Tötungen in Betracht käme“, heißt es dazu im Bericht (S. 1574).

Nachdem der Bericht das Szenario am Tatort im Detail durchgespielt hat, kommt er zum Schluss, dass die Beteiligung eines Dritten, der sich unbemerkt von den Polizeibeamten entfernt haben könnte, keineswegs auszuschließen sei.

Wer dieser unbekannte Dritte ist, der möglicherweise die beiden Rechtsterroristen erschossen hat, und in welchem Verhältnis er zu ihnen oder zu den Geheimdiensten stand, gehört zu den unzähligen Fragen um den NSU, die noch immer völlig ungeklärt sind.

Der Untersuchungsausschuss im Thüringer Landtag machte deutlich, wie tief staatliche Stellen in den Aufbau rechtextremer und rechtsterroristischer Organisationen involviert sind. Als vor zehn Jahren das Verbot der NPD scheiterte, erklärten die Richter, ein rechtsstaatliches Verfahren sei nicht mehr zu gewährleisten, weil der Verfassungsschutz die Führungsebene der NPD so massiv mit V-Leuten durchsetzt habe, dass diese nach Ansicht der Richter zu einer „Veranstaltung des Staates“ geworden sei.

In vergleichbarer Weise zeigt der Bericht des Thüringer NSU-Ausschusses, dass Verfassungsschutzbehörden, Polizei und andere Teile des Sicherheitsapparats wie ein Staat im Staat arbeiten, der sich jeglicher demokratische Kontrolle und juristischer Verfolgung entzieht.

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