Österreich: Freisprüche für rechtsradikale Identitäre Bewegung

Am Donnerstag sind vor dem Landgericht Graz siebzehn Angeklagte der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) in allen Hauptanklagepunkten freigesprochen worden. Dem Gericht zufolge haben sich die Beschuldigten weder der Verhetzung noch der Bildung bzw. Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht. Nur zwei Angeklagte wurden wegen Nebenstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil spricht Bände über die scharfe Rechtswende in Österreich und ganz Europa. Sieben Monate nachdem die schwarz-blaue Koalition aus konservativer ÖVP und rechtsextremer FPÖ die Regierungsgeschäfte in Wien übernommen hat, können sich Rassisten und Neonazis vor Gericht als „besorgte Bürger“ präsentieren, die für ihre SA-ähnlichen Methoden weitgehend ungestraft davonkommen.

Die Identitären sind eine rechtsextreme Gruppierung, die vor 16 Jahren in Frankreich entstand und mittlerweile über ein dichtes Netzwerk von Verbindungen zu rechtsextremen Parteien und militanten Neonazigruppen in ganz Europa verfügt. Sie sind für ihre militanten Aktionen berüchtigt, die oft mit der Einschüchterung und dem Einsatz von physischer Gewalt gegen politische Gegner und Migranten einhergehen. Vor zwei Wochen hatten die Identitären eine Versammlung der IYSSE an der Technischen Universität Dresden attackiert.

Auf der Anklagebank in Graz saßen insgesamt sechzehn Männer und eine Frau im Alter von 20 bis 35 Jahren. Unter ihnen befand sich mit Martin Sellner auch einer der führenden Köpfe der Identitären, der mit deutschen Rechtsextremen wie Björn Höcke, André Poggenburg und Götz Kubitschek verkehrt und bereits auf Pegida-Demos in Dresden auftrat. Vorgeworfen wurde den Rechtsextremen unter anderem die Verbreitung von „radikaler, fremden- und islamfeindlicher Ideologie“ sowie der Verkauf von Propagandamaterial im Internet.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Anklage mit mehreren Aktionen und Angriffen der Identitären in Österreich in den vergangenen Jahren begründet. So hatten Mitglieder der Identitären im April 2016 das Dach der Grünen-Parteizentrale in Graz bestiegen, ein Plakat mit der Aufschrift „Islamisierung tötet“ entrollt und künstliches Blut ausgegossen. Im Juni desselben Jahres hatten einige der Angeklagten eine Veranstaltung an der Universität Klagenfurt gestürmt, im März 2017 das Dach der türkischen Botschaft in Wien.

Der Richter, der namentlich nicht genannt werden wollte, wies den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegenüber den Identitären zurück. In seiner Urteilsbegründung heißt es: „Wenn eine Organisation im Kernbereich legale Tätigkeiten ausübt, ist es keine kriminelle Vereinigung, auch wenn sich daraus Straftaten ergeben.“ Die Verhetzung sei zwar „unstrittig“, doch der Bedeutungsinhalt sei mehrdeutig. Daher seien die Angeklagten überwiegend freizusprechen.

Mitgründer Martin Sellner stellte sich während des Prozesses provokativ als harmloses und unbescholtenes Opfer dar. Bei der Gründung der Identitären in Österreich sei es um eine Art NGO nach dem Vorbild von Greenpeace gegangen, behauptete er. Man habe immer betont „gewaltfrei gehandelt“. Über die Frage von Islamisierung und offenen Grenzen habe es in der Zeit vor den fraglichen Aktionen „keine offene und freie Debatte“ gegeben. „Von uns ist nie Gewalt ausgegangen, unsere Überlegung war, wie man die Debatte starten kann.“

Das Gericht folgte mit seinem Urteil weitgehend der Linie der Verteidigung. Das Transparent mit der Aufschrift „Islamisierung tötet“, das die IBÖ auf dem Dach der Grünen-Zentrale ausgerollt hatten, sei „keine Kritik am Islam, sondern an der Grünen-Politik und dem radikalen Islamismus“.

Auch die Erstürmung einer Veranstaltung an der Uni Klagenfurt, die von mehreren Zeugen als „Invasion“ und „martialische Aktion“ beschrieben worden war, rechtfertigte der Richter. Der Verteidiger der Identitären, Bernhard Lehofer, hatte erklärt, die Stürmung einer Vorlesung müsse „eine Universität aushalten“. Die Identitären hatten dabei in dem gestürmten Hörsaal die vermeintliche Steinigung eines Österreichers durch in Burkas verschleierte Frauen inszeniert.

Diese Aktion, so der Richter, „wies auf die Gefahren des politischen und radikalen Islam hin, und diese waren im Herbst 2016 gegeben.“ Die einzige Strafe verhängte er in diesem Fall gegen einen Angeklagten, der den Rektor der Universität mit der Faust in den Bauch geschlagen hatte, nachdem dieser ihn aufgefordert hatte, seinen Namen zu nennen und einen Ausweis zu zeigen. Der Angeklagte erhielt wegen Körperverletzung und Nötigung eine Geldstrafe von 720 Euro.

Schon im März dieses Jahres waren die Initiatoren einer ähnlichen Aktion straffrei ausgegangen. Dabei hatten Mitglieder der IBÖ im Audimax der Uni Wien eine Aufführung von Elfriede Jelineks „Die Schutzbefohlenen“ gestört. Das Stück setzt sich kritisch mit der europäischen Flüchtlingspolitik auseinander. Auch vom Vorwurf der Körperverletzung gegen zwei Angeklagte wurden diese freigesprochen, darunter Martin Sellner.

Die einzige weitere Strafe im Grazer Verfahren wurde gegen ein anderes Mitglied der IBÖ ausgesprochen, das im September 2016 im steirischen Wallfahrtsort Maria Lankowitz auf etwa 100 Metern Länge fremdenfeindliche Parolen auf eine Straße gesprüht und am Straßenrand stehende Heiligenfiguren verhüllt hatte. „Integration=Lüge“, „remigration“ oder „Identitäre Bewegung“ lauteten einige der Slogans. Wegen Sachbeschädigung wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 240 Euro verurteilt.

Ähnlich wie bereits das Urteil im Münchener NSU-Prozess vor zwei Wochen ist auch das Urteil in Graz Ausdruck und Folge einer scharfen Rechtsentwicklung der herrschenden Klasse in allen europäischen Ländern. Überall rüstet die Bourgeoisie massiv auf, setzt dafür massive Sozialkürzungen um und geht brutal gegen Flüchtlinge und Migranten vor. Die Identitären setzen dabei in konkreten Aktionen das um, was die österreichische Regierung und die EU in viel größerem Ausmaß vorbereiten: massive Angriffe gegen Flüchtlinge, die Unterdrückung jeder linken Opposition und die Rückkehr zu einer Politik, wie sie in Europa zuletzt die faschistischen Regimes in den 1930er Jahren betrieben haben.

Dass die Identitären und das Landgericht Graz im Gleichschritt mit der herrschenden Klasse Österreichs marschieren, verdeutlichte ein Interview, das der neue Generalstabschef des Bundesheeres, Generalmajor Robert Brieger, am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal gab. Brieger bezeichnete „die Massenmigration als größte gegenwärtige Bedrohung“ für die Sicherheit Österreichs. Zugleich sprach er sich für eine massive Aufstockung des Wehretats von bisher 2,2 Milliarden Euro um mindestens weitere 800 Millionen Euro aus.

Verteidiger Bernhard Lehofer hatte zur Rechtfertigung der rechtsradikalen Aktionen während der Verhandlung erklärt, es gebe „eine Parallelgesellschaft bei uns, und da sind nicht die Identitären schuld, sondern eine verfehlte Politik seit 20, 30 Jahren.“ Seinen Mandanten, IBÖ-Gründer Sellner, verteidigte er mit dem Hinweis, seine Politik sei im Grunde ähnlich wie die des österreichischen Bundeskanzlers, der seit Anfang Juli auch die Ratspräsidentschaft der EU inne hat: „Was Herr Sellner und Herr Kurz sagen, darin erkenne ich keinen so großen Unterschied.“

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